Leistungen

Kostenübernahme

Die Übernahme der Kosten von medizinisch notwendigen und indizierten psychotherapeutischen Behandlungen gewährleisten die gesetzlichen und die meisten privaten Krankenversicherungen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung den Regelungen der Psychotherapierichtlinien entspricht. Für die von mir durchgeführten Behandlungsverfahren wird von den Krankenversicherern also die Kostenübernahme gewährleistet, wenn u. a. eine psychische Beeinträchtigung von Krankheitswert vorliegt und der Behandler/die Behandlerin über die notwendige Zulassung und Approbation sowie den Eintrag in das jeweilige Arztregister verfügt. Diese Voraussetzungen werden von mir erfüllt.