Erstgespräch/Psychotherapeutische Sprechstunde
Wenn Sie anhaltende Beschwerden seelischen Ursprungs bei sich feststellen oder/und von Ihrem behandelnden Arzt den Ratschlag erhalten haben, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben, können Sie mit mir ein Erstgespräch/Psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren.
Die Kosten für das fünfzigminütige Erstgespräch/Psychotherapeutische Sprechstunde werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen; Sie müssen lediglich daran denken, Ihre Versichertenkarte und gegebenenfalls eine Überweisung zum vereinbarten Termin mitzubringen.
Das Erstgespräch/Psychotherapeutische Sprechstunde in der Psychotherapie dient zum einen dem gegenseitigen Kennenlernen, aber natürlich auch dazu, die Beschwerden zu schildern, derentwegen Sie erwägen, einen Psychotherapie zu beginnen. Zum anderen hat es den Zweck, eine vorläufige Diagnose zu stellen und seitens des Therapeuten seine Möglichkeiten einzuschätzen, Ihnen zu helfen, und die Indikation für ein psychotherapeutisches Verfahren zu prüfen.
Oft lässt ein erstes Gespräch die Orientierung zu, ob eine gemeinsame Arbeit an den zum Kontakt führenden Problemen sinnvoll und möglich erscheint, sodass gegebenenfalls Folgetermine für die sogenannten probatorischen Sitzungen verabredet werden können. Diese weiteren Vorgespräche dienen einer gründlichen Anamneseerhebung, weiterführenden Diagnostik und genauen Indikationsstellung, der Erstellung eines Behandlungsplanes und der Vereinbarung von Therapiezielen. Je nachdem, welche Methode zur Behandlung infrage kommt, können fünf bis neun Vorgespräche durchgeführt werden, für die noch kein Psychotherapieantrag gestellt werden muss.