Als Kurzzeittherapie werden Behandlungen bezeichnet, die nicht mehr als 24 Sitzungen (KZT1 und KZT2 mit jeweils 12 Sitzungen) umfassen. Sie sind dann indiziert und sinnvoll, wenn akut krankheitswertige psychische Störungen auftreten, die dann oftmals auf schwer zu bewältigende Lebenssituationen zurückgeführt werden können. Man spricht dann auch von Krisenintervention bei umschriebener, eingrenzbarer Konfliktproblematik.
So kann es sein, dass jemand mit einer Trennung nicht zurechtkommt oder mit plötzlichen Ängsten aufgrund geänderter Lebensverhältnisse reagiert. Oftmals spricht man hier von akuten Belastungsreaktionen, in denen Menschen, die ansonsten keine auffallenden psychischen Schwierigkeiten haben, plötzlich seelisch überfordert sind.
In so einem Fall sind bis zu 24 Sitzungen häufig ausreichend, die plötzlich aufgetretenen Schwierigkeiten zu verstehen und fokussiert therapeutisch zu bearbeiten, sodass eine Stabilisierung erreicht werden kann. In seltenen Einzelfällen reichen die Vorgespräche für die Entscheidung oder Indikation, welche Form von Psychotherapie bei den bestehenden Beschwerden angebracht ist, nicht aus. Dann wird eine Kurzzeittherapie zur erweiterten Indikationsstellung beantragt.
Kurzzeittherapien können grundsätzlich auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, wenn eine begründete Indikation vorliegt.